Zwangsversteigerungen gehen zurück
Aufgrund der gesetzlichen Vorlauffrist von 4 Wochen zwischen der Ankündigung eines Versteigerungstermins und dem Versteigerungstermin selbst lassen sich bereits jetzt erste repräsentative Aussagen zur Entwicklung des Markts der Zwangsversteigerung von Liegenschaften für das Jahr 2021 treffen. Mit ... mehr >
Aufgrund der gesetzlichen Vorlauffrist von 4 Wochen zwischen der Ankündigung eines Versteigerungstermins und dem Versteigerungstermin selbst lassen sich bereits jetzt erste repräsentative Aussagen zur Entwicklung des Markts der Zwangsversteigerung von Liegenschaften ... mehr >

