Das Thema beschäftigt die (Höchst-) Gerichte seit Jahren. Insbesondere bei Konstruktionen, bei denen die GmbH oder Stiftung eines Gesellschafters bzw. Stifters/Begünstigten eine Immobilie individuell im Interesse des Gesellschafters/ Stifters und oft luxuriös errichtet und dann diesem zur Nutzung überlässt, stellen sich immer wieder Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der steuerlich angemessenen Miete. Der Verwaltungsgerichtshof stellte nun in zwei Erkenntnissen (Ra 2020/15/0004; Ra 2020/15/0067) seine Rechtsansicht klar.
"Renditemiete" als Vergleichsmaßstab