ÖVI kontra Arbeiterkammer
Der Österreichische Verband der Immobilienwirtschaft lehnt die aus einer AK-Studie abgeleiteten Forderungen zur weiteren Begrenzung der Richtwertmieten ab.
„Unverständlich bleibt nach wie vor, warum der Gesetzgeber österreichweit ausgerechnet in Wien den zweitniedrigsten Richtwert verordnet hat. Mit der politischen Entscheidung, den Richtwertmietzins künstlich niedrig zu halten, werden solche „angeblich überhöhte“ Mietzinse vorsätzlich produziert“, argumentiert Anton Holzapfel, Geschäftsführer des Österreichischen Verbandes der Immobilienwirtschaft. In keinem anderen relevanten Mietmarkt (Graz, Salzburg, Linz, Innsbruck) ist dies überhaupt Thema.
Der Immobilientreuhänder sei per Gesetz verpflichtet, für seinen Auftraggeber eine bestmögliche Bewirtschaftung der Immobilie zu erzielen. Die Anforderungen der Mieter an Ausstattung und Qualität der Wohnungen hat in den vergangenen 15 Jahren extrem zugenommen. Auch die Anforderungen an den Vermieter in Bezug auf Erhaltungspflichten werden ständig verschärft. Die mietrechtliche Normwohnung, die im Richtwertgesetz verankert ist, ist mit den heutigen Standards nicht mehr vergleichbar.
