ÖVI kämpft für Doppelmaklerschaft
Kaum in Deutschland eingeführt, wird auch hierzulande der Ruf nach dem Bestellerprinzip für Immobilienmakler laut. „Wie zu befürchten war, hat die geplante Einführung des Bestellerprinzips in Deutschland Nachahmungstäter hervorgerufen“, meint dazu ÖVI Maklersprecherin Sandra Bauernfeind. Dazu muss vorab betont werden, dass die Mietzinsbildungssysteme in Deutschland und Österreich nicht vergleichbar sind. Während in Deutschland die Miete weitgehend frei vereinbart werden darf, unterliegen große Teile des österreichischen Mietmarktes dem Richtwertzins und damit engen preislichen Beschränkungen. Das in allen Bereichen der Wirtschaft übliche Einpreisen der Vermarktungskosten wird aber dadurch dem Vermieter in Österreich unmöglich gemacht. „Sollte das Bestellerprinzip in Österreich eingeführt werden, und die Leistungen des Maklers nicht mehr von beiden Vertragsparteien honoriert werden, ist gerade bei Richtwert-Wohnungen fraglich, ob eine Vermarktung durch den Makler wirtschaftlich tragbar ist“, so Bauernfeind.
Der ÖVI lehnt die Forderung nach dem Bestellerprinzip für Immobilienmakler ab. Die in Österreich und in vielen anderen europäischen Ländern vorherrschende Doppelmaklerschaft weise viele Vorteile sowohl für Abgeber wie auch Abnehmer auf. Gerade Wohnungssuchende profitieren von den Leistungen des Maklers: „Auch die Services und Kompetenzen eines Maklers müssen berücksichtigt werden: Er verfügt über rechtliches, wirtschaftliches und technisches Wissen, ist in der Lage, den Wert einer Immobilie einzuschätzen und kann so ein für beide Seiten faires Geschäft zum Abschluss bringen“, so ÖVI Präsident Georg Flödl.
