Immobilien Magazin

Berücksichtigung öffentlicher Förderungen beim Verkauf von Immobilien

Grundlegende Reform der Immobilienbesteuerung

Autor: Karin Fuhrmann, Markus Löw

Mit dem 1. April 2012 wurde die Immobilienbesteuerung grundlegend reformiert, wodurch seitdem faktisch alle Grundstücksveräußerungen von der neuen Steuerpflicht für Grundstückstransaktionen erfasst sind. Im Zusammenhang mit der Berücksichtigung öffentlicher Subventionen bei der Ermittlung der Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen kam es nun zu einer wichtigen Klarstellung durch das BMF, die im folgenden Artikel näher beleuchtet werden soll.

Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinnes ist grundsätzlich zu unterscheiden, ob es sich bei dem jeweiligen Grundstück um einen Altfall oder Neufall handelt. Als Neufall gelten alle Immobilien, bei denen der letzte entgeltliche Erwerb nach dem 30. März 2002 – bzw. nach dem 30. März 1997, wenn Herstellungsaufwendungen begünstigt abgeschrieben wurden – stattgefunden hat.

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