Artner rittert gegen Richtwertmietzins
Für das Vermieten von sog „Altbauwohnungen“ gelten bekanntlich die gesetzlich festgelegten Richtwertmietzinse. Die Richtwerte wurden aufgrund der damaligen bei Gesetzwerdung geltenden Grundstückspreise festgelegt. Ein Beirat hätte diese Richtwerte regelmäßig evaluieren und anpassen sollen, ... mehr >
Für das Vermieten von sog „Altbauwohnungen“ gelten bekanntlich die gesetzlich festgelegten Richtwertmietzinse. Die Richtwerte wurden aufgrund der damaligen bei Gesetzwerdung geltenden Grundstückspreise festgelegt. Ein Beirat hätte diese Richtwerte regelmäßig ... mehr >



