Mietminderung als Einzelfallentscheidung
Während der Pandemie wurden Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 gesetzt. Dabei kam es zu Betretungsverboten, die die Benutzung von Geschäftsräumen gänzlich unmöglich machten. Dieser Umstand warf die Frage auf, inwieweit für die betroffenen Zeiträume bei angemieteten Geschäftsräumen der Bestandzins zu begleichen ist. ... mehr >
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