Schenkungen werden teurer
Mit Erkenntnis vom 27.11.2012 hat der Verfassungsgerichtshof die Bestimmung (§ 6 GrEstG), wonach bei unentgeltlichen Übertragungen von Liegenschaften (zB. durch Schenkung und Erbschaft) der einfache bzw. dreifache Einheitswert als Bemessungsgrundlage heranzuziehen ist, als verfassungswidrig ... mehr >
Mit Erkenntnis vom 27.11.2012 hat der Verfassungsgerichtshof die Bestimmung (§ 6 GrEstG), wonach bei unentgeltlichen Übertragungen von Liegenschaften (zB. durch Schenkung und Erbschaft) der einfache bzw. dreifache Einheitswert als Bemessungsgrundlage heranzuziehen ... mehr >
