Schmerzlich, aber überschaubar
Seit Anfang 2016 gelten für die steuerliche Absetzbarkeit von Instandsetzungsaufwand veränderte Rahmenbedingungen. Es gilt, noch genauer zu prüfen, ob nicht Instandhaltungsaufwand vorliegt. Erhöhen Sanierungsaufwendungen den Nutzwert eines Gebäudes bzw. verlängern diese die Nutzungsdauer wesentlich, liegt Instandsetzungsaufwand vor. ... mehr >
Seit Anfang 2016 gelten für die steuerliche Absetzbarkeit von Instandsetzungsaufwand veränderte Rahmenbedingungen. ... mehr >


