Kleine Immo-Steuerentlastung
Wenn eine Wohnung, die der gemeinsame Hauptwohnsitz ist, zwischen Ehepartnern oder eingetragenen Partnern übertragen wird, so ist dies künftig bis zu einer Fläche von 150 m² steuerfrei. Das soll sowohl im Todesfall als auch unter Lebenden gelten. Besteuert wird nur die Fläche über 150 m². Im ... mehr >
Wenn eine Wohnung, die der gemeinsame Hauptwohnsitz ist, zwischen Ehepartnern oder eingetragenen Partnern übertragen wird, so ist dies künftig bis zu einer Fläche von 150 m² steuerfrei. Das soll sowohl im Todesfall als auch unter Lebenden gelten. Besteuert wird ... mehr >
