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Immobilienrecht aktuell

Nachbarrecht: Beim bekannten nachbarrechtlichen Problem überwachsender Wurzeln und Äste kann für den beeinträchtigten Nachbarn neben dem Selbsthilferecht nach § 422 ABGB auch ein auf § 364 ABGB gestützter Abwehranspruch in Betracht kommen. Dies insbesondere dann, wenn die Ausübung des Selbsthilferechts ... mehr >

Nachbarrecht: Beim bekannten nachbarrechtlichen Problem überwachsender Wurzeln und Äste kann für den beeinträchtigten Nachbarn neben dem Selbsthilferecht nach § 422 ABGB auch ein auf § 364 ABGB gestützter Abwehranspruch in Betracht kommen. Dies insbesondere ... mehr >

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Immobilienrecht aktuell

Wohnungseigentum: Eine Heizungspumpe, die eine – aufgrund eines Sonderwunsches errichtete – Fußbodenheizung eines Wohnungseigentumsobjekts mit Warmwasser versorgt und außerhalb dieses Wohnungseigentumsobjekts (= im Vorhaus der Anlage) gelegen ist, kann als allgemeiner Teil der (insgesamt ... mehr >

Wohnungseigentum: Eine Heizungspumpe, die eine – aufgrund eines Sonderwunsches errichtete – Fußbodenheizung eines Wohnungseigentumsobjekts mit Warmwasser versorgt und außerhalb dieses Wohnungseigentumsobjekts (= im Vorhaus der Anlage) gelegen ist, kann als allgemeiner ... mehr >

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Immobilienrecht zum Tag

Wohnungseigentum: Eine Löschung von Anteilen ist dem Regime des § 35 Abs 1 WEG unterworfen und muss allen allgemeinen grundbuchs- und grundverkehrsrechtlichen Regeln entsprechen. Zur Löschung des Wohnungseigentums müssen daher die jeweiligen Wohnungseigentümer in einer grundbuchsfähigen ... mehr >

Wohnungseigentum: Eine Löschung von Anteilen ist dem Regime des § 35 Abs 1 WEG unterworfen und muss allen allgemeinen grundbuchs- und grundverkehrsrechtlichen Regeln entsprechen. Zur Löschung des Wohnungseigentums müssen daher die jeweiligen Wohnungseigentümer ... mehr >

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Immobilienrecht aktuell

Wohnungseigentum: Aus der Zustimmung der Wohnungseigentümer zu einem, von der Eigentümergemeinschaft zu führenden Rechtsstreit, kann keine Abtretung individueller Ansprüche (die überhaupt erst eine Zuständigkeit der Eigentümergemeinschaft begründen könnte) abgeleitet werden. Im Übrigen bedarf ... mehr >

Wohnungseigentum: Aus der Zustimmung der Wohnungseigentümer zu einem, von der Eigentümergemeinschaft zu führenden Rechtsstreit, kann keine Abtretung individueller Ansprüche (die überhaupt erst eine Zuständigkeit der Eigentümergemeinschaft begründen könnte) abgeleitet ... mehr >