Zum 15. Geburtstag: Imperial-Akte zu
Fast ein Warten auf Godot, aber jetzt gibt es ein rechtskräftiges Urteil: Seit 2001 ermittelte die Staatsanwaltschaft Linz gegen den Geschäftsführer der Imperial-Finanzgruppe, Faramarz Ettehadieh und gegen die Imperial-Finanzgruppe selbst. Bekanntlich stellte die Staatsanwaltschaft Linz im März 2015 das Ermittlungsverfahren ein. Dagegen wurden von einigen wenigen Privatbeteiligten Fortführungsanträge gestellt. Diesen wurde nun mit Beschluss des Landesgericht Linz vom 09.02.2016 nicht entsprochen. Damit die Einstellung des Ermittlungsverfahrens rechtskräftig geworden.
Eine Sachverhaltsdarstellung der OÖ Arbeiterkammer, die Investoren vertrat, hatte 2001 wegen dem Wertverlust von Beteiligungen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die vom Untersuchungsrichter beauftragten Gutachter Matthias Kopetzky und Martin Geyer erstellten um mehr als 2,5 Millionen Euro mehrere Gutachten, die sich in der Folge entweder als falsch herausstellten oder weitere Ermittlungen nicht unterstützt hatten.
Es kam ab Mitte 2007 zu einer Verhandlung, die im April 2008 mit einem klaren Freispruch endete.
2011 brachte der VKI Wien eine Sachverhaltsdarstellung gegen Unternehmen der Imperial-Finanzgruppe und gegen den Geschäftsführer Ettehadieh ein. Ettehadieh hat die Gutachter Kopetzky & Geyer wegen der falschen Gutachtenserstellung beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien geklagt. Diese wurden in II. Instanz vom Oberlandesgericht Wien im April 2015 zu einer Schadenersatzleistung von 370.000 Euro samt 4 Prozent Zinsen (ca. 100.000 Euro) und zur Haftung für sämtliche zukünftigen Gutachtensschäden sowie zum Ersatz von 99.000 Euro,- Prozesskosten verurteilt.
