Weiter Krimi um Grunderwerbsteuer
Die Arbeiterkammer (AK) bleibt dabei: Weil sich die Grunderwerbsteuer auch nach der Reform an den alten Einheitswerten statt an Verkehrswerten bemessen wird, will sie konkrete Anlassfälle vor das Verfassungsgericht (VfGH) bringen. Eine Orientierung an realistischeren Verkehrswerten hätte höhere Steuern beim Erben und Schenken von Immobilien bedeutet, quasi ein Einstieg in eine Vermögenssteuer bzw. eine Art Wiederbelebung der Erbschaftssteuer, wie dies teils aus AK und ÖGB verlangt wurde. Dies wussten die Regierungsparteien zu verhindern, vor allem die ÖVP wehrte sich massiv gegen eine „Erbschaftssteuer durch die Hintertür“.
Deshalb bleibt es – trotz der VfGH-Kritik aus dem Vorjahr – auch ab 1. Juni beim dreifachen Einheitswert als Bemessungs-grundlage. Auch andere Experten sind überzeugt, dass dem Spruch der Höchstrichter mit der Reform durch das Festhalten an den jahrzehntealten Einheitswerten wieder nicht Rechnung getragen wird. Wie AK und ÖGB hatte im Begutachtungsverfahren auch der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts Bedenken zur Grunderwerbsteuer-Novelle geäußert. Er regte eine „neuerliche Prüfung“ zur Abgabenbemessung mithilfe „veralteter Einheitswerte“ an, denn die Bemessung per Einheitswerten sei ja eine „bekannte verfassungsrechtliche Problematik“.
Das Grunderwerbsteuer-Aufkommen war in den letzten Jahren übrigens überschaubar: 2013 waren es 789 Mio. Euro, im Jahr davor 935 Mio. Euro, 2011 und 2010 aber nur 754 bzw. 727 Mio. Euro. Die Prognose für 2017/18 lautet auf 800 Mio. Euro jährlich. Demgegenüber dürfte das Lohnsteuer-Aufkommen von unter 22 Mrd. Euro in 2010 und 2011 über 24,6 Mrd. im vorigen Jahr auf 30 Mrd. Euro jährlich 2017/18 klettern.
