Seit Anfang 2016 ist das neue Grunderwerbsteuergesetz (GrESt neu) in Kraft. Es brachte neben der Einführung des Grundstückswertes als neuer Mindest- und Ersatzbemessungsgrundlage vor allem auch für Anteilsinhaber von Kapital- und Personengesellschaften einige brisante Neuerungen mit sich.
Übertragungen bei Kapitalgesellschaften