Im Bereich der Wohnungsmieten wurden VermieterInnen durch Gesetz Stundungen für Mieten aus dem 2. Quartal 2020 auferlegt. Das hat zur Folge, dass offene Mieten für einen solchen vom Vermieter gewährten "Zwangskredit" erst ab dem 1. April 2021, also ein gutes Jahr später gerichtlich eingefordert werden können. Die dafür vorgesehenen 4% Verzugszinsen entsprechen den gesetzlichen Zinsen für Schulden in einem Gerichtsverfahren. Wer also auf dem Kapitalmarkt zu besseren Bedingungen einen Kredit bekommen hätte, hätte davon Gebrauch machen können. In der Schweiz begnügte man sich mit einer Verlängerung der Zahlungsfrist von 60 Tagen und in Italien gab es gar keinen Kündigungsschutz. Darüber hinaus fordert die SPÖ eine Aussetzung der Richtwertanpassung. ...