Seitdem ist es steuerlich aber nicht einfacher geworden. So haben einige Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) zur Anwendbarkeit des Einheitswertes bei unentgeltlichen Übertragungen von Immobilien und das 1. Stabilitätsgesetz zu wichtigen Änderungen beim Vererben und Verschenken von Immobilien geführt.
Die folgenden Ausführungen sollen den aktuellen Stand der Rechtslage zusammenfassen, wobei auch diese „nicht für die Ewigkeit gelten wird“.