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Turbulenzen bei Stern Immobilien AG

Aufsichtsrat muss gerichtlich bestellt werden

Autor: Gerhard Rodler

Seit Sommer des Vorjahres dürfte in der einen oder anderen Form der Haussegen bei der bayerischen Stern Immobilien AG schief hängen. Zumindest endete Ende August 2015 nach Ablauf einer fünfjährigen Amtszeit standardmäßig die Periode des Aufsichtsrates und seither konnte kein neuer bestellt werden.

Seitdem konnten deshalb keine Beschlüsse des Aufsichtsrats wirksam gefasst werden, weshalb die Jahresabschlüsse 2014 und 2015 auch noch nicht festgestellt sind. Die ordentliche Hauptversammlung vom 21. Dezember 2016 wurde deshalb verschoben. Der Vorstand der Stern Immobilien ging nach Unternehmensdarstellung bislang davon aus, dass der Aufsichtsrat auf der anberaumten Hauptversammlung neu bestellt werden kann.

Der Vorstand hat einen Antrag beim Registergericht München nach § 104 AktG auf gerichtliche Bestellung von 6 Aufsichtsräten gestellt. Sobald diese bestellt sind, wird der Aufsichtsrat die Jahresabschlüsse prüfen und feststellen. Die ordentliche Hauptversammlung für die Geschäftsjahre 2014 und 2015 wird dann sobald wie möglich einberufen. Diese wird voraussichtlich im März 2017 stattfinden. Das operative Geschäft sei von diesen aktuellen Entwicklungen bei der Stern Immobilien AG nicht betroffen, heißt es in einer Stellungnahme des Unternehmens.