Termin zum Tag: Registrierkassenpflicht
Mit 1. Jänner 2016 tritt die Registrierkassenpflicht in Kraft. Unter der Registrierkassenpflicht versteht man die Verpflichtung, alle Bareinnahmen zum Zweck der Losungsermittlung mit elektronischer Registrierkasse, Kassensystem oder sonstigem elektronischen Aufzeichnungssystem einzeln zu erfassen. Diese Verpflichtung gilt für Unternehmer, die betriebliche Einkünfte erzielen, ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro je Betrieb, sofern die Barumsätze 7.500 Euro je Betrieb im Jahr überschreiten.
Ab 1. Jänner 2017 ist überdies die Registrierkasse mit einer technischen Sicherheitseinrichtung zu versehen.
Für alle Teilnehmer der Immobilienbranche, für die dieses Thema noch neu ist, veranstaltet die Wirtschaftskammer einen Informationstag, und zwar am Mittwoch, dem 28. Oktober 2015 von 17.00 - 19.00 Uhr. Steuerberater Bernhard Woschnagg von Stingl Top Audit wird dabei die Fachinformation aus erster Hand geben.
Dieser Infoabend gilt als Weiterbildung im Rahmen der Aus- und Weiterbildungsverpflichtung. Anmeldungen sind bei der zuständigen Stelle in der Wirtschaftskammer nötig.
