immoflash

Sommer zum TAG: Urlaub auf Balkonien

Was Wohnungseigentümer und Mieter beachten müssen

Autor: Gerhard Rodler

An warmen Tagen zieht es viele Mieter und Wohnungseigentümer ins Freie. Manch einer sitzt bis in die späten Abendstunden auf dem Balkon und unterhält sich lautstark mit Freunden, andere werfen den Holzkohlegrill an oder nutzen permanent den Gemeinschaftsgarten. Aber ist das erlaubt?

Wann wie viel Lärm erlaubt ist und wann nicht, ist oft im Mietvertrag oder der Hausordnung geregelt. Wenn nicht gelten die Immissionsschutzgesetze des jeweiligen Bundeslandes. Demnach müssen sich Hausbewohner fast immer von 22 Uhr bis 6 oder 7 Uhr morgens an die Nachtruhe halten. Auch an Sonn- und Feiertagen ist Stille geboten, in vielen Mietverträgen ist außerdem eine Mittagsruhe zwischen 12 und 14 Uhr verankert. Musik, Gespräche und andere Geräusche müssen in dieser Zeit auf Zimmerlautstärke zurückgedreht werden. Auch gesellige Runden auf dem Balkon sind ab 22 Uhr nur dann gestattet, wenn sie die Nachbarn nicht stören.

Unabhängig vom Gemeinschaftsgarten kommt es beim Grillen in Mehrfamilienhäusern häufig zu Meinungsverschiedenheiten. Vor allem, was den Qualm betrifft. Es gibt allerdings Ausnahmen: Ist im Mietvertrag eine Klausel enthalten, die es ausdrücklich untersagt, müssen sich Mieter daran halten. Außerdem muss derjenige, der grillt, darauf achten, dass seine Nachbarn nicht durch Ruß oder Rauch belästigt werden.

Weitere Artikel

  • » Bonjour Paris – Mit dem Market Center (MC) in Paris hat Engel & Völkers Ende Januar ... mehr >
  • » Hohe Preise, weniger Umsatz bei Wiener Zinshäusern – Vereinzelt leicht steigende ... mehr >
  • » Karriere zum Tag: Neu bei BAR – Mit September 2014 startete David Breitwieser als ... mehr >