Crowdfunding gilt als erfolgversprechende alternative Finanzierung. Der Grundgedanke ist denkbar einfach: Kleinanleger finanzieren gemeinsam ein ausgewähltes Projekt oder Unternehmen. Dafür erhalten sie eine Gewinnbeteiligung aus dem laufenden Betrieb oder bei Veräußerung des Unternehmens. Im Immobilienbereich spielt jedoch Crowdfunding keine nennenswerte Rolle. Dafür sind die zu finanzierenden Volumina zu hoch. Pro Projekt dürfen nämlich maximal 250.000 Euro über diese alternative Finanzierungsschiene aufgetrieben werden. Unternehmen, die mehr Kapital brauchen, müssen einen von Wirtschaftsprüfern genehmigten Prospekt auflegen, in dem über die Risiken informiert wird.
Diese Prospektpflicht ist Projektentwickler ...