Schaden zum Tag: Gutachter soll zahlen
In dem seit 2001 anhängigen Gerichtsfall um die Linzer Finanzgruppe Imperial sollen jetzt die involvierten Gutachter Schadenersatz leisten. Eine entsprechende Entscheidung veröffentlichte Imperial jetzt in einer Presseaussendung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das nunmehrige Verfahren ist die Folge eines 2011 vom Obersten Gerichtshof bestätigten Freispruchs für Imperial-Geschäftsführer Faramarz Ettehadieh. In einem Strafprozess war er 2006 wegen des Verdachtes der Untreue angeklagt worden. Die Staatsanwaltschaft stützte sich dabei auf ein Gutachten von zwei Gerichtssachverständigen. Die Cordial Ferienclub AG 1992 habe an ihre Mutter, die Imperial Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH, im Zusammenhang mit der Errichtung eines 4-Stern-Golfhotels in der Toskana 50 Mio. Schilling (3,63 Mio. Euro) gezahlt, doch sei keine entsprechende Gegenleistung erbracht worden. Dadurch seien die Cordial-Anleger in ihren Interessen geschädigt worden.
Ettehadieh argumentierte immer, die Gutachten, die zu seiner Anklage geführt hätten, seien unrichtig. Nach seinem Freispruch in erster Instanz 2008 klagte er die beiden Sachverständigen auf Zahlung eines Schadenersatzes für die entstandenen Verteidigerkosten und der entstandenen Kosten eines Teiles der Privatgutachten, die im Strafverfahren für die Unschuld des Angeklagten vorgelegt worden waren. Er verlangte weiters, dass die Gutachter auch für bisher noch nicht entstandene, künftige Schäden im Zusammenhang mit dem Prozess haften sollen. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien als erste Instanz gab ihm nun recht und setzte eine Schadenersatzleistung von 236.000 Euro samt Zinsen fest. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
