Das Problem
Auch Austrian Standards trägt seinen Teil zu einer positiven Weiterentwicklung bei. "Sie haben die hohe Flexibilität auf den Stand der Technik einzugehen. Dies ist dem Gesetzgeber oft nicht möglich. Detailbestimmungen, wie ÖNORMEN, sind somit unerlässlich.", so Veronika Lang, Product Marketing Manager von Austrian Standards. Im Rahmen dieser Weiterentwicklung wurde im vergangenen Jahr auch die ÖNORM B 1300 veröffentlicht. Ziel war es dem Immobilieneigentümer und seiner verlängerten Hand eine Orientierungshilfe zu verschaffen. Diese waren und sind stets für die Sicherheit und Gesundheit in den Gebäuden verantwortlich. Und das auch noch nach dem "Stand der Technik". Im Sinne der Bauwerkshaftung §1319 ABGB mussten "entsprechende" Vorkehrungen getroffen werden. Was damit tatsächlich gemeint war, lies sich schwer darstellen. Diverse OGH-Urteile dienten meist zur Orientierung. Durch die ÖNORM B 1300 werden die ...