Die rechtlichen Grundlagen, die vorgeben, was überhaupt eine Kontaminierung ist und ob und wie unterschiedliche Verunreinigungen entsorgt werden müssen, finden sich zunächst im Abfallwirtschaftsgesetz, im Wasserrechtsgesetz, in der Deponieverordnung und der ÖNORM s2028 sowie in diversen Landesgesetzen zur Abfallwirtschaft. Um eine mögliche Verschmutzung festzustellen, empfiehlt es sich auf jeden Fall, auf Fachleute zurückzugreifen. Am besten sollte schon vor Vertragsabschluss eine Objektbegehung sowie eine Prüfung von Boden und Gebäuden vorgenommen werden. Vorzugsweise von einer staatlich akkreditierten Zivil- oder Umwelttechnik-Firma. Ein Gutachter haftet für das Untersuchungsergebnis. Stellt sich hinterher heraus, dass Verunreinigungen übersehen wurden, muss seine Haftpflichtversicherung einspringen. Vor Gericht ...