Querschüsse beim Wohnrecht
Die aktuellen Wohnrechtsverhandlungen laufen derzeit unter strengster Verschwiegenheit ab. Diesmal halten sich sogar alle Seiten daran. Was bisher in Erfahrungen zu bringen war ist nur, dass man tatsächlich für Herbst 2015 eine Einigung erwarten wird, dass es nur mehr ein mittelgroßer Wurf werden wird, aber doch die eine oder andere heilige Kuh geschlachtet werden dürfte, beispielsweise die Weitergabe von unangemessen niedrigen Mietverträgen („Friedenskrone“-Mieten). An strategischen Querschüssen mangelt es dennoch nicht. So hat jetzt die Arbeiterkammer (AK) erneut eine Reform des Mietrechts inklusive Mietobergrenzen für Altbauwohnungen gefordert. Laut einer AK-Auswertung von 200 Inseraten von Dezember bis März verlangen Wiener Vermieter viel zu viel. Bei den unbefristeten Wohnungen betrug der unrechtmäßige Aufschlag im Schnitt 18 Prozent, bei befristeten gar 62 Prozent.
Derzeit liegt der gesetzliche Richtwert in Wien bei 5,39 Euro pro Quadratmeter. Für die inserierten Wohnungen hat die AK auf Basis von Ausstattungsmerkmalen (Stockwerk, Lift etc.) den zulässigen Hauptmietzins ermittelt. Gesetzlich erlaubte Ab- und Zuschläge sowie ein durchschnittlicher Lagezuschlag wurden berücksichtigt.
Für die 110 unter die Lupe genommenen Altbauwohnungen ohne Befristung verlangten die Vermieter im Schnitt (72 m²) 100 Euro im Monat zu viel . Bei den befristeten Wohnungen (71 m²) machte die AK bei der Nettomiete inklusive Umsatzsteuer eine überhöhte Summe von 259 Euro im Monat aus.
Übrigens: Befristete Mietverhältnisse will die Arbeiterkammer abgeschafft wissen, außer wenn der Vermieter für Kinder oder Enkel Eigenbedarf hat. Für Grunderwerbsteuer und Versicherung solle der Vermieter aufkommen, ebenso für Maklergebühren. Weiters sollten Vermieter bei der Erhaltung der Wohnungsausstattung, etwa Elektroleitungen oder Sanitäranlagen, in die Pflicht genommen werden.
