Noch 99 Tage bis zur Öko-Design-Richtinie
In 99 Tagen tritt die EU-Ökodesign-Richtlinie in Kraft. Das bedeutet: Ab 26. September 2015 müssen Wärmeerzeuger und Speicher in der Europäischen Union strengere Energieeffizienz-Anforderungen erfüllen. „Der Verkauf der weit verbreiteten Heizwertgeräte, also der klassischen Kombithermen, ist ab dem Stichtag nur noch in Ausnahmefällen erlaubt“, sagt Robert Breitschopf, Wiener Landesinnungsmeister der Installateure: „Österreichweit ist jede zweite Therme betroffen, in Wien sogar neun von zehn Geräten.“ Mit der Einführung der Ökodesign-Richtlinie in 100 Tagen sollten Konsumenten und Haus- oder Wohnungsbesitzer defekte Heizwertgeräte durch energiesparende Wärmeerzeuger wie Gasbrennwertgeräte, Wärmepumpen oder Pelletsheizungen ersetzen. Heizgeräte dürfen ab 26. September 2015 nur noch bei Mehrfachbelegungen neu installiert werden. Ausnahmen gibt es, sobald mehrere Geräte an nur einen Rauchfang angeschlossen sind. „In diesen Mehrfamilienhäusern können weiterhin Heizwertgeräte, also 'Kombithermen', verwendet werden. Durch die Mehrfachbelegung eines Kamins würde ein Tausch einen zu großen finanziellen und technischen Aufwand bedeuten. Die Ökodesign-Anforderungen sollten aus Endnutzersicht die Funktion oder die Erschwinglichkeit der Geräte nicht beeinträchtigen“, sagt Breitschopf.
