Nittner will nicht flügge werden
Die BIG-Maklertocher SIVBEG wird ihn einfach nicht los: Die Angebotsfrist für den Fliegerhorst Nittner neben dem Zivilflughafen Graz-Thalerhof ist bereits am 14. Juni abgelaufen. Nach wie vor hat sich kein Interessent gefunden, der den Mindestpreis von 10,5 Millionen Euro zu zahlen bereit gewesen wäre. Dafür bekäme man rund 385.000 Quadratmeter, davon ca. 225.000 Waldfläche, derzeit gewidmet als militärischer Flugplatz, Freiland und Wald. Die naheliegende Frage ist: Ist die Liegenschaft schlicht zu teuer? Bei der SIVBEG möchte man – ebenfalls naheliegend – diese Frage nicht allzu schnell beantworten: „Es werden aktuell Gespräche mit jenen Investoren geführt, die im Vorfeld Interesse an der Liegenschaft gezeigt hatten und die Gründe erfragt, warum kein Angebot gelegt wurde.“, erklärt Elisabeth Kleedorfer, verantwortlich für die Konzernkommunikation der SIVBEG. Auch sei man in der Preisgestaltung aufgrund gesetzlicher Vorgaben nach unten hin wenig flexibel. „Es ist der gesetzliche Auftrag der SIVBEG die Liegenschaften, für die sie einen Verwertungsauftrag hat, zum höchstmöglichen Preis zu verkaufen. Ein unabhängiger gerichtlich zertifizierter Sachverständiger bewertet die jeweilige Liegenschaft. Auf Basis dessen setzt eine interne Kommission – bestehend aus Vertretern des Eigentümers, der Finanzprokuratur und des Finanzministeriums – den Mindestkaufpreis fest. Darunter wird nicht verkauft.“ Unter Umständen kann die SIVBEG mit der jeweiligen Standortgemeinde in Direktverhandlungen treten, nämlich dann, wenn „öffentliches Interesse“ nachgewiesen werden kann – etwa bei Schul- oder Spitalsprojekten. Rabatt gibt es allerdings auch hier nicht – der Mindestkaufpreis bleibt bestehen.
Doch was passiert, wenn sich einfach kein Käufer findet? Einen bestimmten Plan für dieses „Worst-Case-Szenario“ gibt es (noch) nicht: „Generell befindet sich die Liegenschaft dann zu diesem Preis am Markt. Wer ihn bietet, erhält den Zuschlag. Aber es gibt in diesem Fall keinen vorgegebenen Ablauf. Unter bestimmten Bedingungen, die eine Änderung des Marktes implizieren, wird neu bewertet und ausgeschrieben. In der Regel vergehen bei einem solchen Vorgehen mindestens ein bis zwei Jahre.“, so Kleedorfer. Es bleibt also abzuwarten, ob – und wann – Nittner nun doch flügge wird.
