Denn nicht nur Behörden, Immobilienentwickler und -treuhänder müssen sich durch den bauvorschriftlichen Dschungel kämpfen (und haben spezialisierte Juristen dazu) sondern auch „Normalbürger“ wie Häuslbauer und andere Immobiliennutzer bzw. -veränderer. Nicht zu vergessen Architekten, (Raum)Planer; Bürgermeister oder Gemeinderäte als erste Instanzen, sowie die zahlreichen Sachverständigen, die von Betroffenen oft beigezogen werden. Das heimische Bauwesen unterliegt der Landesgesetzgebung. Was in der Praxis bedeutet, dass es vom Boden- bis zum Neusiedlersee nicht eine sondern neun unterschiedliche Bauordnungen gibt. Dabei bleibt es aber nicht. Denn es kommen noch die unterschiedlichen Raumordnungs- bzw. Raumplanungsgesetze ...