Neue Rechtssprechung
Mietrecht: Die bloß formlose Annahme einer schriftlichen Verlängerungsofferte entspricht nicht dem für Befristungsvereinbarungen im Voll- und Teilanwendungsbereich des MRG geltenden Schriftformgebot des § 29 Abs 1 Z 3 lit a MRG. Erforderlich ist vielmehr eine schriftliche Unterfertigung der Vertragsurkunde durch beide Parteien in Anwesenheit der jeweils anderen Partei oder die schriftliche Annahme einer schriftlichen Offerte und eine Übermittlung der schriftlichen Annahmeerklärung an den Offerenten binnen der Annahmefrist des § 862 ABGB. (OGH 1 Ob 237/13d) Wohnungseigentum: Die dreijährige Erwerbsbeschränkung für Kfz-Abstellplätze nach § 5 Abs 2 WEG gilt nicht nur für den (erstmaligen) Erwerb von Wohnungseigentum im Rahmen der Wohnungseigentumsbegründung, sondern auch für jeden von einem Wohnungseigentümer abgeleiteten Erwerb innerhalb einer Frist von drei Jahren ab Wohnungseigentumsbegründung. (5 Ob 124/13s, 5 Ob 125/13p und 5 Ob 126/13k) Achtung! Anders noch zuletzt OGH 5 Ob 164/12x
