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Neue Kehrverordnung räumt auf

Letzte Unsicherheiten jetzt beseitigt

Autor: Gerhard Rodler

Seit 2012 überprüfen die Rauchfangkehrer in Wien im Rahmen der jährlichen Hauptkehrung auch den Lufthaushalt in den Wohnungen. Seit Durchführung dieser Maßnahme konnten Kohlenmonoxid-Unfälle um 30 Prozent und damit einhergehende Todesfälle um 85 Prozent reduziert werden. Die Wiener Kehrverordnung 2016, die mit 5. Juli in Kraft getreten ist, konkretisiert die im Wiener Feuerpolizeigesetz 2015 normierte Überprüfungspflicht und beseitigt letzte Unsicherheiten oder Missverständnisse bei der Auslegung. Die Wiener Landesregierung legt die jährliche Überprüfung der ausreichenden Verbrennungsluftzufuhr durch einen öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer (ÖZR) im Zuge der jährlichen Hauptkehrung unmissverständlich fest.

Die Luftzahlmessung stellt die effektivste und kostengünstigste Methode zur Überprüfung der Verbrennungsluftzufuhr dar. Dabei wird das Verhältnis von Zu- und Abluft verglichen, um zu sehen, ob genügend Verbrennungsluftzufuhr vorhanden ist, sowie der Zustand der Abgasanlage geprüft. „Die Überprüfung des Lufthaushaltes ist lebenswichtig und wir sind froh, dass nun Klarheit herrscht“, sagt Josef Rejmar, Innungsmeister der Wiener Rauchfangkehrer.

2015 konnten im Zuge der Überprüfung über 8.000 defekte Anlagen sichergestellt und somit knapp 20.000 Wiener und Wienerinnen vor einer potentiellen Kohlenmonoxidvergiftung bewahrt werden.

Um den Aufwand für die BewohnerInnen möglichst gering zu halten, wird die Luftverbundüberprüfung einmal jährlich im Zuge der Hauptkehrung durchgeführt. Die Kosten dafür trägt der Hauseigentümer, der auch für die rechtzeitige Bestellung des ÖZR verantwortlich ist.

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