Neue Grundstücksbesteuerung ab 2016
Auf die Immobilieneigentümer kommen weitreichende Änderungen zu, meldet Reinberg und Partner.
Zum einen müssen sie mehr zahlen, da die Ertragssteuer von 25 Prozent auf 30 Prozent steigt. Zum anderen dürfen sie ihre Immobilie nur in geringerem Umfang abschreiben, da sich der pauschale Grundanteil auf 40 Prozent verdoppeln wird. Zudem wird den Immobilien eine längere Nutzungsdauer unterstellt: nämlich 40 Jahre bei gewerblicher, und 66,7 Jahre bei Wohnnutzung.
Ab kommendem Jahr wird es so sein, dass im privaten Bereich maximal 60 Prozent des Immobilien-Kaufpreises abschreibbar sein werden. Das - in Kombination mit der längeren Nutzungsdauer - bedeutet in weiterer Folge, dass die Abschreibung von Gebäuden nur mehr in erheblich geringerem Ausmaß vorgenommen werden kann. Bei Betriebsvermögen wurde die Regelung des 20-prozentigen Grundanteiles nur selten angewendet, weil man den Grundwert ohnehin nachweisen musste. Bei Privatvermögen war es bis dato so, dass man den Grundanteil nachweisen konnte oder ansonsten die pauschale Regelung 80/20 - also ein pauschaler 20-prozentiger Grundanteil - angewendet wurde. Der Grundanteil wird ab kommendem Jahr doppelt(!) so hoch angesetzt. Entsprechend geringer ist der Betrag, den man für das Gebäude abschreiben kann. Zudem ist ab 2016 die Möglichkeit der Abschreibung eines Gebäudes ohnehin geringer.
