Neue Berichtspflichten für Unternehmen
Am 22. Oktober 2014 unterzeichnete das Europäische Parlament und Rat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens die neuen Regelungen zur Offenlegung von nicht finanziellen und die Diversität betreffenden Informationen für Unternehmen und setzt damit bereits erwartete Vorgaben zur erweiterten Berichterstattung um.
Die Unternehmensberichterstattung wandelt sich von der reinen Finanzberichterstattung hin zu einer erweiterten Berichterstattung, die gleichermaßen die Berücksichtigung nichtfinanzieller Informationen im Rechnungswesen erfordert. Zukünftig müssen bestimmte große Unternehmen unabhängig von deren Branche eine nichtfinanzielle Erklärung abgeben, die mindestens Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung enthält.
Diese Erklärung soll eine Beschreibung der Strategien, Ergebnisse und Risiken in Bezug auf diese Belange umfassen und in den Lagebericht bzw. einen gesonderten Bericht des Unternehmens aufgenommen werden. Zusätzlich hat ein Unternehmen umfassende Ausführungen zur Wirkung des Unternehmens auf sein Umfeld einzubeziehen und dies auch auf die erweiterte Lieferantenkette (Supply Chain) auszuweiten.
Insbesondere sind folgende Informationen aufzunehmen:
1. eine Beschreibung des Geschäftsmodells;
2. eine Beschreibung der von dem Unternehmen in Bezug auf diese Belange verfolgten Strategie;
3. der Ergebnisse dieser Strategien;
4. die wesentlichen Risiken im Zusammenhang mit diesen Belangen;
5. die wichtigsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren.
Mag. Roland Strauss ist Experte für die Bereiche Risk Management (Risikomanagement), Compliance und interne Kontrollsysteme (IKS) bei TPA Horwath.
