Mietrecht aktuell
Zielvorstellungen wie Energieeffizienz, Barrierefreiheit, Gebäudesicherheit und zeitgemäßer Wohnkomfort beherrschen nach und nach sehr wesentlich den immobilienfachlichen und durchaus auch öffentlichen Diskussionsprozess, finden aber im Mietzinsrecht des Vollanwendungsbereichs des MRG keine explizite Entsprechung. In einer aktuellen Entscheidung hat der OGH immerhin die Wärmedämmung eines Hauses als Kriterium für einen sehr guten Erhaltungszustand des Hauses anerkannt und die Entscheidung des Rekursgerichts, das hierfür einen zulässigen Zuschlag zum Richtwert in der Höhe von zehn Prozent festgestellt hat, gebilligt. Hierbei seien aber für die Ermittlung des Zuschlags nicht die Investitionskosten des Vermieters für Energieeffizienzmaßnahmen zu berücksichtigen, sondern es müsse auf werterhöhende oder wertmindernde Abweichungen von der Normwohnung, also auf den konkreten Wohnwert für den Mieter, abgestellt werden. (OGH 5 Ob 224/13x)
