Nicht nur Vermögensberater werden wegen Falsch- oder Schlechtberatung vor den Kadi gezerrt. Auch Immobilienmakler müssen sich darauf gefasst machen von enttäuschten Kunden verklagt zu werden. Die Möglichkeiten, Streitigkeiten vom Zaun zu brechen, sind vielfältig. Auch wenn man vor Gericht obsiegt. Ein Rechtsstreit kostet nicht nur Geld – das man, sofern man den Prozess gewinnt, vom Gegner zurückbekommt –, er kostet vor allem Zeit und macht Ärger.
„Gemäß § 3 Abs. 1 MaklerG (Maklergesetz) hat der Makler die Interessen des Auftraggebers redlich und sorgfältig zu wahren. Nach Abs. 3 sind Makler und Auftraggeber verpflichtet, einander die erforderlichen Nachrichten zu geben. Dies gilt auch, wenn der Makler als Doppelmakler zugleich für den Dritten tätig ist. Der vom Immobilienmakler namhaft gemachte Interessent ...