Ausgerückt war man in dieser Stärke, um einen gerichtlichen Räumungsbefehl zu vollziehen. Auch wenn sich die Polizei mit dieser Mannschaftsstärke wohl lächerlich gemacht hat: Gerichtsbeschluss ist Gerichtsbeschluss und ein solcher ist klarerweise ohne Wenn und Aber zu vollziehen.
Und dass „gerecht“ und Recht vor der österreichischen Justiz oft zweierlei sind, weiß man spätestens seit dem Tierschützerprozess. Warum sollte es bei der Unterstützung von Hausspekulanten anders laufen?