Kreditprobleme durch Mietobergrenzen
Eine Mietzinsgrenze könnte viele Zinshausbesitzer in finanzielle Turbulenzen bringen, weil die Banken automatisch die Besicherung aushaftender Kredite in die Höhe schrauben müssten, wenn eine Wohnung zukünftig nicht mehr adäquat vermietet oder verkauft werden kann. Dadurch würde logischerweise der Wert der Wohnung beziehungsweise des Hauses entsprechend sinken, warnt jetzt der Verbandes der Institutionellen Immobilieninvestoren (VII). Überdies würden derartige Mitzinsobergrenzen dazu führen, dass viele Wohnungen vom Mietmarkt verschwinden würden, was das Angebot weiter reduzieren würde. Rechnet sich eine Vermietung nicht mehr, werden die Wohnungen parifiziert und einzeln abverkauft.
Wer Altbestand sein Eigen nennt, sei fast enteignet, denn er dürfe keine adäquate Miete verrechnen, auch wenn die Wohnung Kategorie A ist. Noch unverständlicher sei der Mieterschutz bei Geschäftsraummieten. Altverträge, die auf der Friedenszinsregelung basieren, verknappen das Angebot am Markt und machen Geschäftsraum unnötig „wertvoll“ – aber nur für den Mieter, der auf eine adäquate Ablöse wartet. Die Kombination aus Bestandsschutz und Mieterschutz sei einmalig in ganz Europa.
