Keine Grunderwerbssteuer bei Spenden
Jetzt ist das neue Stiftungsrecht in Österreich so gut wie fix, der Ministerrat hat jedenfalls einer Aussendung zufolge nunmehr zugestimmt. Im Mittelpunkt stehen Erleichterungen bei Stiftungsgründungen, die ähnlich schnell und einfach wie eine Vereinsgründung ablaufen sollen, wie es laut Pressemitteilung heißt.
Bei Immobilien- oder Grundstücksspenden an gemeinnützige Einrichtungen entfallen demnach künftig die Grunderwerbssteuer und Gebühren. Eine Erweiterung der steuerlichen Absetzbarkeit gibt es auch für Spenden in den Vermögensstock von Stiftungen. Die Einschränkung, dass Spenden nur dann absetzbar sind, wenn die einwerbende Organisation direkt in einem Forschungsprojekt tätig wird, entfällt.
Auch Zuwendungen an Kunst- und Kultureinrichtungen können einfacher steuerlich geltend gemacht werden. Die Begünstigung wird auf alle Institutionen ausgeweitet, die eine Bundes- oder Landesförderungen erhalten.
