Investoren begehren auf
Die gebetsmühlenartige Wiederholung der AK zur Einführung einer Mietzinsobergrenze würde den Wohnungsmarkt nicht beflügeln, melden sich die Institutionellen Immobilieninvestoren jetzt zu Wort. Und Wohnungsmieten könnten gar nicht über der Inflationsrate gestiegen sein, denn das sei nicht erlaubt. Es handle sich dabei um Neuabschlüsse, die aber wenige Prozent der Gesamtvermietung ausmachen würden oder es handle sich um die Nebenkosten, die von den Gemeinden in den letzten Jahren zum Teil deutlich erhöht worden seien. Nicht umsonst habe gerade das krisengeschüttelte Spanien soeben sein Mietrecht fast völlig liberalisiert, da man in Spanien Wohnung meist nur kaufen, aber nicht mieten konnte, da das Mietrecht sehr restriktiv war.
Es wäre daher höchste Zeit, dass sich alle Verantwortlichen ohne Polemik und populistischen Floskeln über ein wirklich neues zeitgemäßes Wohnrecht zusammensetzen. Bei dem schon derart komplizierten MRG, das gemeinsam mit dem Gesamtthema Wohnen und vor allem Wohnungsneubau natürlich auch als Querschnittsmaterie hin zum Finanzrecht etc. gesehen werden muss, kann mit Einzelmaßnahmen und Schnellschüssen niemandem geholfen werden.
