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Investoren begehren auf

Neues Wohnrecht dringend gesucht

Autor: Gerhard Rodler

Die gebetsmühlenartige Wiederholung der AK zur Einführung einer Mietzinsobergrenze würde den Wohnungsmarkt nicht beflügeln, melden sich die Institutionellen Immobilieninvestoren jetzt zu Wort. Und Wohnungsmieten könnten gar nicht über der Inflationsrate gestiegen sein, denn das sei nicht erlaubt. Es handle sich dabei um Neuabschlüsse, die aber wenige Prozent der Gesamtvermietung ausmachen würden oder es handle sich um die Nebenkosten, die von den Gemeinden in den letzten Jahren zum Teil deutlich erhöht worden seien. Nicht umsonst habe gerade das krisengeschüttelte Spanien soeben sein Mietrecht fast völlig liberalisiert, da man in Spanien Wohnung meist nur kaufen, aber nicht mieten konnte, da das Mietrecht sehr restriktiv war.

Es wäre daher höchste Zeit, dass sich alle Verantwortlichen ohne Polemik und populistischen Floskeln über ein wirklich neues zeitgemäßes Wohnrecht zusammensetzen. Bei dem schon derart komplizierten MRG, das gemeinsam mit dem Gesamtthema Wohnen und vor allem Wohnungsneubau natürlich auch als Querschnittsmaterie hin zum Finanzrecht etc. gesehen werden muss, kann mit Einzelmaßnahmen und Schnellschüssen niemandem geholfen werden.

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Kommentare

CW | 19.11.2013 16:53

Vielleicht sollte man lieber mal ins Gesetz schauen, statt hier schlaue Kommentare abzugeben. Bei der Liebhabereibetrachtung werden freie Mietzinse unterstellt und daher hat eine Liebhabereibetrachtung relativ wenig mit MRG-Mietzinsbeschränkungen zu tun.

pab | 19.11.2013 16:27

Endlich kommt man auf den Punkt nicht der Hauptmietzins sondern die erhöhten BK die durch unnötige EU Verordnungen und diversen Abgaben die von Gemeinde und Co immer unverschämt erhöht werden treiben die Mieten in die Höhe, vom Hauptmietzins in MRG Wohnungen kann man kaum noch Wohnungen renovieren ohne in die Liebhaberei zu rutschen.