Immobilienrecht aktuell
Mietrecht – Schadenersatzrecht: Personen, die sich in den Mieträumen nur kurzfristig aufhalten, wie Gäste, Lieferanten und Handwerker oder bloße Besucher und zu Besuch weilende Angehörige des Mieters sind von den Schutzwirkungen des Mietvertrags nicht erfasst und können daher gegenüber dem Vermieter keine vertraglichen Schadenersatzansprüche geltend machen. (2 Ob 70/12a; Ablehnung der Entscheidung 4 Ob 223/10p) Mietrecht: Von einer – für die Vollausnahme vom MRG gemäß § 1 Abs 2 Z 5 MRG unschädlichen – nachträglichen Schaffung von Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten durch einen Ausbau des Dachbodens kann dann nicht gesprochen werden, wenn bereits bestehende Räumlichkeiten nachträglich nur umgewidmet oder durch bloße Einleitung von Wasser bewohnbar gemacht werden. Finden allerdings ausgedehntere bauliche Maßnahmen zur Umwandlung eines bisher nicht zu Wohnzwecken verwendbaren Dachbodenraumes in eine Wohnung statt, dann kann eine Neuschaffung eines Raumes durch Dachbodenausbau vorliegen. (9 Ob 43/12g)
