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Immobilienrecht aktuell

Neues aus der online-Hausverwaltung

Autor: Christoph Kothbauer

Nachbarrecht: Beim bekannten nachbarrechtlichen Problem überwachsender Wurzeln und Äste kann für den beeinträchtigten Nachbarn neben dem Selbsthilferecht nach § 422 ABGB auch ein auf § 364 ABGB gestützter Abwehranspruch in Betracht kommen. Dies insbesondere dann, wenn die Ausübung des Selbsthilferechts auf praktische Schwierigkeiten stößt. (OGH 10 Ob 47/13d)

Wohnungseigentum: Zur Durchsetzung vertraglicher Ansprüche der Eigentümergemeinschaft (hier: Schadenersatz wegen eines mangelhaften Austauschs von Parkwippen) ist naturgemäß eben diese legitimiert, wobei sie – auch bezüglich der Bestellung eines Klagevertreters – durch den Verwalter (dem in Verwaltungsangelegenheiten eine nach außen hin unbeschränkbare Vertretungsvollmacht zukommt) wirksam vertreten wird. Ist die Eigentümergemeinschaft Trägerin vertraglicher Ansprüche, so bedarf es freilich auch keiner Abtretung der Ansprüche seitens der Wohnungseigentümer an die Gemeinschaft – eine solche kommt ja schon deshalb gar nicht in Betracht, weil den Wohnungseigentümern diesbezüglich gar keine Ansprüche zukommen, die sie an die Eigentümergemeinschaft abtreten könnten. (OGH 2 Ob 55/13x)