Immobilienrecht aktuell
Mietrecht: Im Vollanwendungsbereich des MRG kann zwar eine Rufbereitschaft des zur unmittelbaren Besichtigung der Problemstelle und zur Einleitung von Sofortmaßnahmen einsatzbereiten Hausbetreuers unter dem Titel der „Beaufsichtigung des Hauses“ als Betriebskostenaufwand auf die Mieter überwälzt werden, nicht aber der Aufwand einer rund um die Uhr eingerichteten „Service-Hotline“, die keine Besichtigung des Hauses, sondern nur die Verständigung eines Notdienstes beziehungsweise der Hausverwaltung zur Folge hat. (OGH 5 Ob 168/13m)
Wohnungseigentum: Nur bagatellhafte Umgestaltungen von Wohnungseigentumsobjekten sind nicht im Sinne des § 16 Abs 2 WEG genehmigungsbedürftig. Insofern kann die Genehmigungsbedürftigkeit der Anbringung von Klimageräten an der Fassade eines Hauses nicht zweifelhaft sein. Im streitigen Verfahren, das auf Beseitigung und Unterlassung der Änderung gerichtet ist, ist nur über die Genehmigungsbedürftigkeit der Änderung, nicht aber über deren Genehmigungsfähigkeit (über welche im Außerstreitverfahren zu entscheiden ist) abzusprechen. (OGH 5 Ob 204/13f)
