Immobilienrecht aktuell
Wohnungseigentum: Eine Heizungspumpe, die eine – aufgrund eines Sonderwunsches errichtete – Fußbodenheizung eines Wohnungseigentumsobjekts mit Warmwasser versorgt und außerhalb dieses Wohnungseigentumsobjekts (= im Vorhaus der Anlage) gelegen ist, kann als allgemeiner Teil der (insgesamt mit Fernwärme versorgten) Liegenschaft qualifiziert werden, der in die Erhaltungspflicht der Eigentümergemeinschaft fällt. (OGH 5 Ob 230/13d) Mietrecht: Bei der Prüfung der Frage, ob eine vom Mieter im Vollanwendungsbereich des MRG beabsichtigte Veränderung (hier: Anbringung einer Videokamera im Gangbereich) als privilegiert einzustufen ist, hat keine Interessenabwägung stattzufinden: Ist durch die Veränderung eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen des Vermieters oder eines anderen Mieters zu besorgen (§ 9 Abs 1 Z 5 MRG), so darf der Mieter die Änderung selbst dann nicht vornehmen, wenn sie der Übung des Verkehrs entspricht und einem wichtigen Interesse des Mieters dient (§ 9 Abs 1 Z 2 MRG). (OGH 5 Ob 69/13b)
