Immobilienrecht aktuell
Mietrecht: Eine Weitergabe des Mietgegenstandes als rein faktischer Vorgang setzt im Gegensatz zu einer Mietrechtsabtretung (§ 12 MRG) kein Rechtsgeschäft voraus. Ein Kündigungsgrund wegen gänzlicher Weitergabe (§ 30 Abs 2 Z 4 erster Fall MRG) liegt nur dann nicht vor, wenn die Wohnung an (im Sinne des § 14 Abs 3 MRG) eintrittsberechtigte Personen weitergegeben wurde. (OGH 3 Ob 129/13m)
Mietrecht: In die Berechnung der Nutzfläche nach § 17 Abs 2 MRG sind nur begehbare Räume einzubeziehen. Beim Kriterium der „Begehbarkeit“ kommt es bei Zwischendecken auch auf eine den sicherheitstechnischen Vorschriften genügende Aufstiegshilfe an, sodass eine mobile Leiter (statt einer Stiege) als Verbindung nicht genügt. (LG für ZRS Wien 38 R 309/12s).
