Immobilien Magazin

IFRS 13 – Fair Value neu?

Für die Bilanzierung nach IFRS besteht nunmehr mit IFRS 13 ein eigener Standard, welcher die Ermittlung des Fair Value von Vermögensgegenständen regelt. Wie bei jeder Neuregelung stellt sich die Frage: Was ändert sich zum Status quo? Im Bereich der Immobilien hat IFRS 13 vor allem für Immobilien Relevanz, die in den Anwendungsbereich von IAS 40 (sog. „als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“, wie z. B. klassische fremdvermietete Immobilien) fallen. Diese Immobilien dürfen mit dem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) bewertet werden, womit Wertänderungen unmittelbar das Geschäftsergebnis der Gesellschaft beeinflussen.

Autor: Manfred Kunisch

Ob eine Immobilie in den Anwendungsbereich von IAS 40 fällt und somit zum Fair Value bewertet werden darf, ist unverändert in diesem Standard geregelt. Die Wertermittlung selbst regelt nunmehr aber IFRS 13. Allgemein sei darauf hingewiesen, dass IFRS 13 für die Fair-Value-Ermittlung von sämtlichen Vermögensgegenständen und nicht nur für Immobilien zur Anwendung gelangt. ...

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