Ob eine Immobilie in den Anwendungsbereich von IAS 40 fällt und somit zum Fair Value bewertet werden darf, ist unverändert in diesem Standard geregelt. Die Wertermittlung selbst regelt nunmehr aber IFRS 13. Allgemein sei darauf hingewiesen, dass IFRS 13 für die Fair-Value-Ermittlung von sämtlichen Vermögensgegenständen und nicht nur für Immobilien zur Anwendung gelangt. ...