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Herausforderung Quartiersentwicklung

1. IIR-Fachkonferenz im Zeichen von Stadtquartieren

Autor: Charles Steiner

Man liest in Immobilien-Fachmedien immer öfter von Quartieren. Entwickler lieben sie, und Investoren auch. Nicht zuletzt deshalb werden diese immer häufiger errichtet. Damit aber ein Quartier erfolgreich wird, sind doch einige Herausforderungen zu stemmen. Welche das sind, das wurde bei der 1. IIR-Fachkonferenz im Vienna South am Wienerberg definiert, bei dem zahlreiche Experten aus dem operativen Geschäft, der Forschung und der Wissenschaft ihre Keynotes hielten.

Eine der Herausforderungen ist die demografische Entwicklung. Die Bevölkerung wird nämlich älter, womit sie besondere Ansprüche an ihren Wohnraum stellt. Das gilt besonders für gemischt genutzte Quartiere – und dies vor allem dann, wenn sie für mehrere Generationen konzipiert wurden. Gesa Witthöft, Senior Scientist, Department für Raumplanung an der TU Wien, spricht davon, dass Quartiere oder Stadtteile die Bedürfnisse von der Krabbelstube bis zur Seniorenresidenz abdecken müssen. „Quartiere sind ein integratives System“, so die Wissenschafterin. Dazu brauche man ein entsprechendes Quartiersmanagement, das als Art Schnittstelle zwischen Bauträger und Bewohnern fungieren könnte.

Ebenfalls ein Thema ist die Verkehrsplanung. Denn Straßen trennen in der Regel Kommunikationsräume, wie Harald Frey, Projektassistent beim Institut für Verkehrswissenschaften der TU Wien, erläutert. Es gebe eine Beziehung zwischen sozialen Kontakten und der Häufigkeit von Bekanntschaften im Zusammenhang mit den Verkehrswegen. Je stärker also eine Straße befahren ist, desto seltener sei, so Frey, die Häufigkeit von Bekanntschaften über die Straßenseiten. Auch diese Faktoren seien in die Quartiersplanung mit einzurechnen.

Nach wie vor ein heißes Eisen – und gleichfalls ein Punkt mit vielen offenen Fragen – sind die Städtebaulichen Verträge. Die Grundlagen seien, so der Anwalt Mischa Blasoni, zwar in allen Bundesländern vorhanden; inhaltlich seien besagte Grundlagen aber sehr schwammig. Einerseits, weil die Kompetenzfrage bei der Raumordnung zu klären sei – also, ob es sich um die Bundesländer, die Gemeinden oder den Bund handelt – oder, weil privatrechtliche und hoheitliche Belange durchaus kontradiktorisch zueinander stünden.