Noch im Dezember wurden im Parlament im Rahmen des 2. AbgÄG 2014 einige Änderungen der Immobilienbesteuerung beschlossen. Die wichtigsten Regelungen betreffen eine Ausweitung der Hauptwohnsitzbefreiung und eine Ausweitung der „Umwidmungsabgabe“.
Ausweitung der Hauptwohnsitzbefreiung
Die derzeit geltende Hauptwohnsitzbefreiung umfasst 2 Tatbestände:
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