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Grunderwerbsteuer wird kräftig steigen

Einigung über diesen Punkt der Steuerreform

Autor: Gerhard Rodler

Bei den zuletzt strittigen Punkten - der grundsätzlich paketierten Anhebung der Grunderwerbsteuer als eine der Gegenfinanzierungsmaßnahmen - haben sich die Regierungsparteien gestern, Montag, scheinbar doch auf die höhere Variante geeinigt. Unentgeltliche Betriebsübergaben, die zumeist Familienbetriebe betreffen (bei Schenkung oder Erbschaft), werden zwar generell mit einem Steuersatz von nur 0,5 Prozent gedeckelt. Kosten wird dieses (vor allem von der Tourismuswirtschaft geforderte) Entgegenkommen rund fünf Mio. Euro. Die Gegenfinanzierungsmaßnahmen aus vermögensbezogenen Steuern werden damit bei 345 Mio. Euro liegen (statt den geplanten 350 Mio.).

Sonst bleibt bei den Plänen zur Grunderwerbsteuer aber alles wie gehabt: Die unentgeltliche Weitergabe wird künftig nach dem Verkehrswert der Immobilie bemessen werden - und nicht wie bisher nach dem günstigeren dreifachen Einheitswert (derzeit gilt hier ein Steuersatz von zwei Prozent). Der Plan sieht vor, für Vermögensteile unter 250.000 Euro eine Steuer von 0,5 Prozent einzuheben. Für Werte zwischen 250.000 und 400.000 Euro soll es einen Steuersatz von zwei Prozent geben, alles über 400.000 Euro würde künftig mit 3,5 Prozent besteuert werden - Unternehmen sind hier wie beschrieben ausgenommen. Außerdem ist ein eine deutliche Erhöhung des Freibetrags für Unternehmensübertragungen geplant: Von derzeit 365.000 auf 900.000 Euro.

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Kommentare

H.H | 19.05.2015 17:49

Der Mittelstand vererbt Immos mutmaßlich genau in dem Wertbereich wo es echt Geld kostet - der Mittelstand hat meist Haustiere und kauft um die teurere Mwst Futter - der Mittelstand kann sich Urlaube und Thermenbesuche leisten und bezahlt hier die höhere Mwst --- der Mittelstand führt meist GmbHs die in Zukunft bei Ausschüttungen mit 27,5% besteuert werden --- ich mutmaße das beim Mittelstand durch die "großzügige Steuerreform" unserer Regierung am ende ein sattes minus bleibt ;)