Großer Mietrechts-Wurf im Trudeln
Noch im Mai dieses Jahres hatte Justizminister Wolfgang Brandstetter für die kommende Mietrechtsreform einen „größeren Wurf“ angekündigt. Und zwar schon für diesen Herbst. Das dürfte sich so scheinbar nicht mehr ausgehen.
Auch wenn es noch nicht offiziell ist, zeichnet sich tendenziell eher ein Debakel für dieses Vorhaben ab. Dafür gibt es mehrere Gründe. Am guten Willen, so sickert aus Verhandlungskreisen, scheitere es prinzipiell nicht – an den nach wie vor praktisch diametral gegeneinander stehenden Ausgangspositionen und den „Mühen der Ebene“ schon eher. Die Vorgabe von Brandstetter fand klarerweise noch den Konsens praktisch aller: „Das Mietrecht solle einheitlich, einfach und transparent werden.“ Die Umsetzung dessen schon weniger.
Schon innerhalb der Arbeitsgruppen sei man nach wie vor in einigen Punkten von einem Konsens weit entfernt – vorsichtig ausgedrückt.
Komplex ist die Materie auch deshalb, weil es bei der Reform nicht nur um das Mietrecht selbst geht, sondern etwa auch um das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG). Darüber hinaus liegt eine uneinheitliche Judikatur vor.
Was noch dazu kommt: Beim Wohnrecht geht es ja längst nicht nur um die Interessensabwägung von Anbietern (Bauträger, Immobilienbesitzer) und Nachfragern (Mietern oder Käufer). Eher das Gegenteil lässt sich aus dem herauslesen, was bis dato durchgesickert ist. Denn eine noch viel wichtigere Rolle scheinen die Partikularinteressen von Bund und den Bundesländern zu spielen. Denn: Auch der Kompetenzdschungel von Bund und Ländern dürfte wieder nicht gelichtet werden.
