Fesseln für Kreditvermittler
Hypothekarkreditvermittler werden künftig etwas mehr an die Kandare genommen. Demnach müssen die Kreditvermittler künftig ihren Kunden bereits im Laufe des Erstgespräches umfangreiche Erstinformationen geben. Diese müssen entweder schriftlich oder auf einem USB-Stick oder ähnlichem übergeben werden. Diese "Standardinformationen" müssen genaue Informationen über die Identität des Kreditvermittlers, eine Gewerberegistrierungsnummer, aber auch Angaben über die genau angebotene Dienstleistung im Detail enthalten, geht aus einer Presseinformation der Wrtschaftskammer vom Mittwoch hervor. Auch nähere Details über das Honorar müssen dort angeführt werden.
Nach einer Novelle der Gewerbeordnung darf bei Wohnimmobilienkrediten wie berichtet das Entgeltsystem nicht so gestaltet sein, dass ein Anreiz besteht, die Konsumenteninteressen zu vernachlässigen. Alle Gegebenheiten sind gegenüber dem Konsumenten transparent zu machen. Für Angestellte werden hinsichtlich ihrer Ausbildung, Beratung und vorvertraglicher Information verpflichtende Qualitätsstandards eingeführt. Erfüllt der Kreditvermittler die Bedingungen zur Registrierung, darf er wie schon der Versicherungsvermittler EU-weit tätig werden.
