Die vor dem Sommer veröffentlichte Info des BMF zu den ertragsteuerlichen Änderungen im Zusammenhang mit der Besteuerung von Grundstücken und Kapitalvermögen durch das StRefG 2015/16 enthält eine Reihe interessanter Details zur Grundanteilverordnung 2016. Der BMF stellt nun u.a. klar, dass die Glaubhaftmachung des durchschnittlichen m²-Preises für Bauland anhand eines geeigneten - und beispielsweise in Wirtschaftszeitungen veröffentlichten - Immobilienpreisspiegels mit Abbildung auf Gemeindeebene erfolgen soll (bei Angabe mehrerer m²-Preise für verschiedene Stadtteile Ermittlung eines Durchschnittswerts). In den wenigsten Gemeinden wird der durchschnittliche m²-Preis allerdings bei 400 Euro oder darüber liegen. Derzeit ist dies lediglich in weniger als 100 von ca. 2.100 Gemeinden in Österreich der Fall (vgl. GEWINN-Grundstückspreis-Übersicht, 5/2016, 31 ff).
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